Allgemeine Chirurgie

Operation bedeutet Teamarbeit.
In der Klinik werden sowohl ambulant als auch stationär
alle Erkrankungen im Bereich der allgemeinen Chirurgie behandelt.
Hierzu gehören "kleinere" Probleme, wie z. B. Haut-Abszesse oder Analerkrankungen, die rund um die Uhr auch notfallmäßig behandelt werden. Aber auch Standard-Operationen wie z. B. Schilddrüsen- oder Leistenbruch-Operationen bis hin zu komplexen Tumorerkrankungen fallen in diesen Bereich.
Vor einer stationären Behandlung sollten die Behandlungsmöglichkeiten in unserer Poliklinik (Ambulanz, Sprechstundenzeiten täglich 08:00 bis 14:00 Uhr) besprochen werden und je nach Dringlichkeit kann – wenn gewünscht – ein Aufnahmetermin vereinbart werden. Bei einer Vorstellung in der Ambulanz sollten alle wichtigen bereits vorhandenen Befunde mitgebracht werden (z. B. Röntgenbilder, Laborwerte, EKG).
Auch für die Mitbeurteilung oder Einholung einer zweiten Meinung bei komplizierten Erkrankungen stehen wir gerne zur Verfügung.
Das Team Allgemeine Chirurgie, Endokrine Chirurgie

Prof. Dr. med. J. Standop
Leitender Oberarzt
Teamleiter
| Telefon | 0228.287 15109 (Pforte) |

Dr. med. P. Lingohr
Stellvertretender Teamleiter
Facharzt für
Allgemein-, Viszeral- und spezielle Viszeralchirurgie
Zusatzbezeichnung Notfallmedizin

M. Kabba
Assistenzarzt

Dr. med. H. Matthaei
Assistenzarzt

Dr. med. Daniel Exner
Assistenzarzt
Sprechstunde
Mittwoch von 08:00 bis 16:00 Uhr
| Kontakt / Termine nach Vereinbarung Frau B. Kamps |
|
| Telefon | 0228.287 15479 |
| E-Mail: | |
An unserer Klinik besteht die Möglichkeit zur Weiterbildung für Allgemeine Chirurgie (volle Weiterbildungszeit). Es besteht die Ermächtigung für Allgemeine Chirurgie durch Herrn Prof. Dr. med. Jens Standop für 24 Monate. Innerhalb der Klinik und Poliklinik für Allgemein-, Viszeral-, Thorax- und Gefäßchirurgie können unter Herrn Prof. Dr. med. Jörg C. Kalff 12 Monate aus dem Bereich der Viszeralchirurgie und in der Klinik und Poliklinik für Orthopädie und Unfallchirurgie unter Herrn Prof. Dr. med. S. Wirtz weitere 12 Monate anerkannt werden.


